Aus­phasung von Leucht­­mitteln

Neue Entwicklungen bei der Europäischen Kommission

Die Energieeffizienz­verordnung (EnEV) zielt darauf ab, den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren. Für Leuchtmittel, also Lampen und Beleuchtungssysteme ist die EnEV relevant in Bezug auf den Energieverbrauch in Gebäuden.

Die Ökodesign-Richtlinie ergänzt die EnEV. Während die EnEV auf energie­effiziente Gebäude abzielt, regelt die Ökodesign-Richtlinie die Mindest­an­forder­ungen an die Energieeffizienz von Leuchtmitteln. Dadurch wurden viele ineffiziente Glüh- und Halogenlampen aus dem Verkehr gezogen.

Die fehlende Energieeffizienz von alten Leuchtmitteln ist nicht das alleinige Argument für die Ausphasung. Die RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment) verbietet - bis auf wenige Ausnahmen - aus Gründen des Gesund­heits- und Umweltschutzes die Verwend­ung von Quecksilber in den Leuchtmitteln.

Weit hinten, hinter den Wortbergen, fern der Länder Vokalien und Konsonantien leben die Blindtexte.
Weit hinten, hinter den Wortbergen, fern der Länder Vokalien und Konsonantien leben die Blindtexte.

Hinweis: Es ist jederzeit möglich, dass Hersteller von Entladungslampen und deren Betriebskomponenten, wie z.B. Vorschaltgeräte, Zündgeräte oder Kondensatoren, aufgrund nachlassender Nachfrage ihr Produktsortiment bereits vor Ablauf der RoHS-Ausnahmebewilligung teilweise oder vollständig einstellen.

Konsultationsverfahren zur Verlängerung der RoHS-Ausnahmen für Entladungslampen

LightingEurope hat am 22. August 2025 einen Antrag eingereicht. Nachfolgend sind die wichtigsten betroffenen Kategorien aufgeführt:

Beantragte Verlängerung: 5 Jahre

  • Metallhalogenidlampen (MH) 
    RoHS-Ausnahme 4(e)
  • Leuchtstofflampen mit Emission im Ultraviolettbereich (UV) 
    RoHS-Ausnahmen 1(f)-I, 2(b)(4)-II/III und weitere UV-bezogene Kategorien
  • Notbeleuchtungs-Leuchtstofflampen 
    RoHS-Ausnahme 2(b)(4)-III
  • Niederdruck-Entladungslampen für UV-Anwendungen
    RoHS-Ausnahme 4(a)-I
  • Hochdruck-Quecksilberdampflampen für Projektoranwendungen/Beamer
    RoHS-Ausnahme 4(f)-II
  • Hochdruck-Natriumdampflampen für horticulture Anwendungen
    RoHS-Ausnahme 4(f)-III
  • Weitere Lampen mit Emission im Ultraviolettbereich (UV)
    RoHS-Ausnahme 4(f)-IV

Beantragte Verlängerung: 3 Jahre

  • Hochdruck-Natriumdampflampen (HPS) für allgemeine Beleuchtung und Strassenbeleuchtung 

    RoHS-Ausnahmen 4(c)-I bis 4(c)-III
    Diese Kategorie umfasst HPS-Lampen für allgemeine Beleuchtungszwecke mit folgenden Grenzwerten:

    • 4(c)-I: P ≤ 155 W, max. 20 mg Hg/Brennstelle
    • 4(c)-II: 155 W < P ≤ 405 W, max. 25 mg Hg/Brennstelle
    • 4(c)-III: P > 405 W, max. 25 mg Hg/Brennstelle

    Nicht Teil des Verlängerungsantrags

    Die RoHS-Ausnahme 4(b) für Hochdrucknatrium(dampf)lampen mit verbessertem Farbwiedergabeindex Ra > 80 und einer Leistung P ≤ 105 W ist nicht Teil des Verlängerungsantrags von LightingEurope. Für diese Kategorie bleibt die Frist nach aktuellem Stand beim 24.02.2027.

    Hinweis zum Verfahren

    Die Frist vom 24.02.2027 ist für die beantragten RoHS-Ausnahmen bis zum Entscheid der Europäischen Kommission ausgesetzt. Die betreffenden Lichtquellen bleiben daher vorläufig weiterhin zulässig. Eine Entscheidung wird nicht vor 2027 erwartet.

    Bei Annahme können die Ausnahmen je nach Lichtquelle um 3 bis 5 Jahre verlängert werden. Bei Ablehnung ist in der Regel eine Übergangsfrist von 12 bis 18 Monaten vorgesehen. Ein mögliches Importverbot wäre damit frühestens ab 2028 zu erwarten.

Diese Zeiträume entsprechen den beantragten Verlängerungen und unterliegen der Entscheidung der Europäischen Kommission. 

Details und weiterführende Informationen: Link

Schritte der Ausphasung

Als Verbot gilt die Inverkehr­bringung resp. der Import in die Schweiz. Alle Leucht­mittel, die vor Ende der Frist in die Schweiz importiert wurden, dürfen auch nach Ende der Frist vom Handel abver­kauft werden.

Für alle nicht mehr erlaub­ten Lampen gibt es eine bereite Palette von alter­nativen LED-Leuchtmitteln!

Ersatz der FL-Leucht­mittel durch LED

Bildlegende
Bildlegende

Leuchtstoffröhren ersetzen - hier lesen Sie, welche Möglichkeiten es gibt.

  1. Leuchtstoffläger aufbauen
  2. LED-Röhren (Retrofit-Lösung)
  3. Eins-zu-eins Ersatz der Leuchten
  4. Leuchten Umbau auf LED
  5. Eine neue Beleuchtung planen

Ausnahmen und Sonder­regelungen, Speziallampen

Hier geht es zu einer Auswahl von Richt­linien im PDF-Format. Die betroffenen Lampen­typen sind jeweils am Schluss der Doku­mente in der gelb markierten Tabelle definiert:

Quecksilber CCFL-EEFL-Lampen

Quecksilber Hochdrucknatriumlampen

Quecksilber Entladungslampen

Quecksilber Nieder­druck­entladungs­lampen

Quecksilber Hochdrucknatriumdampflampe

Quecksilber Leuchtstofflampe

Quecksilber Leuchtstofflampe

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