Ausphasung von Leuchtmitteln
Neue Entwicklungen bei der Europäischen Kommission
Die Energieeffizienzverordnung (EnEV) zielt darauf ab, den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren. Für Leuchtmittel, also Lampen und Beleuchtungssysteme ist die EnEV relevant in Bezug auf den Energieverbrauch in Gebäuden.
Die Ökodesign-Richtlinie ergänzt die EnEV. Während die EnEV auf energieeffiziente Gebäude abzielt, regelt die Ökodesign-Richtlinie die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Leuchtmitteln. Dadurch wurden viele ineffiziente Glüh- und Halogenlampen aus dem Verkehr gezogen.
Die fehlende Energieeffizienz von alten Leuchtmitteln ist nicht das alleinige Argument für die Ausphasung. Die RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment) verbietet - bis auf wenige Ausnahmen - aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes die Verwendung von Quecksilber in den Leuchtmitteln.

Hinweis: Es ist jederzeit möglich, dass Hersteller von Entladungslampen und deren Betriebskomponenten, wie z.B. Vorschaltgeräte, Zündgeräte oder Kondensatoren, aufgrund nachlassender Nachfrage ihr Produktsortiment bereits vor Ablauf der RoHS-Ausnahmebewilligung teilweise oder vollständig einstellen.
Konsultationsverfahren zur Verlängerung der RoHS-Ausnahmen für Entladungslampen
LightingEurope hat am 22. August 2025 einen Antrag eingereicht. Nachfolgend sind die wichtigsten betroffenen Kategorien aufgeführt:
Beantragte Verlängerung: 5 Jahre
-
Metallhalogenidlampen (MH)
RoHS-Ausnahme 4(e) -
Leuchtstofflampen mit Emission im Ultraviolettbereich (UV)
RoHS-Ausnahmen 1(f)-I, 2(b)(4)-II/III und weitere UV-bezogene Kategorien -
Notbeleuchtungs-Leuchtstofflampen
RoHS-Ausnahme 2(b)(4)-III -
Niederdruck-Entladungslampen für UV-Anwendungen
RoHS-Ausnahme 4(a)-I -
Hochdruck-Quecksilberdampflampen für Projektoranwendungen/Beamer
RoHS-Ausnahme 4(f)-II -
Hochdruck-Natriumdampflampen für horticulture Anwendungen
RoHS-Ausnahme 4(f)-III -
Weitere Lampen mit Emission im Ultraviolettbereich (UV)
RoHS-Ausnahme 4(f)-IV
Beantragte Verlängerung: 3 Jahre
-
Hochdruck-Natriumdampflampen (HPS) für allgemeine Beleuchtung und Strassenbeleuchtung
RoHS-Ausnahmen 4(c)-I bis 4(c)-III
Diese Kategorie umfasst HPS-Lampen für allgemeine Beleuchtungszwecke mit folgenden Grenzwerten:- 4(c)-I: P ≤ 155 W, max. 20 mg Hg/Brennstelle
- 4(c)-II: 155 W < P ≤ 405 W, max. 25 mg Hg/Brennstelle
- 4(c)-III: P > 405 W, max. 25 mg Hg/Brennstelle
Nicht Teil des Verlängerungsantrags
Die RoHS-Ausnahme 4(b) für Hochdrucknatrium(dampf)lampen mit verbessertem Farbwiedergabeindex Ra > 80 und einer Leistung P ≤ 105 W ist nicht Teil des Verlängerungsantrags von LightingEurope. Für diese Kategorie bleibt die Frist nach aktuellem Stand beim 24.02.2027.
Hinweis zum Verfahren
Die Frist vom 24.02.2027 ist für die beantragten RoHS-Ausnahmen bis zum Entscheid der Europäischen Kommission ausgesetzt. Die betreffenden Lichtquellen bleiben daher vorläufig weiterhin zulässig. Eine Entscheidung wird nicht vor 2027 erwartet.
Bei Annahme können die Ausnahmen je nach Lichtquelle um 3 bis 5 Jahre verlängert werden. Bei Ablehnung ist in der Regel eine Übergangsfrist von 12 bis 18 Monaten vorgesehen. Ein mögliches Importverbot wäre damit frühestens ab 2028 zu erwarten.
Diese Zeiträume entsprechen den beantragten Verlängerungen und unterliegen der Entscheidung der Europäischen Kommission.
Details und weiterführende Informationen: Link
Schritte der Ausphasung
Schon länger verboten (basierend auf 2002/95/EG RoHS 1)
Verboten (seit spätestens 1. September 2021, basierend auf EnEV):
Verboten (ab 24. Februar 2023, basierend auf RoHS 2):
Verboten (ab 24. August 2023, basierend auf RoHS 2):
weiterhin zulässige Non-LED Leuchtmittel (Stand heute):
Als Verbot gilt die Inverkehrbringung resp. der Import in die Schweiz. Alle Leuchtmittel, die vor Ende der Frist in die Schweiz importiert wurden, dürfen auch nach Ende der Frist vom Handel abverkauft werden.
Für alle nicht mehr erlaubten Lampen gibt es eine bereite Palette von alternativen LED-Leuchtmitteln!
Ersatz der FL-Leuchtmittel durch LED

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Ausnahmen und Sonderregelungen, Speziallampen
Für einige Speziallampen gibt es Ausnahmeregelungen bei den Verbotsfristen. Sämtliche aktuellen Richtlinien in allen Sprachen finden Sie unter diesen Links:
Hier geht es zu einer Auswahl von Richtlinien im PDF-Format. Die betroffenen Lampentypen sind jeweils am Schluss der Dokumente in der gelb markierten Tabelle definiert:
Quecksilber CCFL-EEFL-Lampen
Quecksilber Hochdrucknatriumlampen
Quecksilber Entladungslampen
Quecksilber Niederdruckentladungslampen
Quecksilber Hochdrucknatriumdampflampe
Quecksilber Leuchtstofflampe
Quecksilber Leuchtstofflampe
FAQ
Warum werden Leuchtmittel verboten und was bedeutet «Ausphasung»?
Müssen alle verbotenen Lampen ausgetauscht werden?
Welche Rolle spielt die Beleuchtungssteuerung in der EnEV?
Gibt es spezielle Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen?
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