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Mit­glied werden

Die Schweizer Licht Gesellschaft SLG ist das unab­hängige, nationale Kompetenz­zentrum für Licht und Beleuch­tung. Als Fach­verband bilden wir aus und vernetzen alle, die sich in ihrem professionellen Umfeld mit Licht und Beleuch­tung auseinander­setzen.

Eine Mitglied­schaft hat viele Vorteile

Die nationale Plattform

Als SLG Mitglied sind Sie Teil des grössten Schweizer Licht­experten Netz­werkes. Hier treffen sich Lichtplaner und Lichtgestalter, Architekten, Elektroplaner und Installateure und weitere Spezialisten aus den unter­schiedlichsten Anwendungs­gebieten.

Veranstaltungen

In Kooperation mit ihren Mitgliedern und Partnern bietet die SLG eine breite Reihe von Veranstal­tungen an. Vorabend­seminare zu neuen Normen, Anwender­kurse für Förder­programm­eingaben oder Fach­veranstal­tungen mit aktuellen, licht­relevanten Themen. Als SLG Mitglied profitieren Sie von vergünstigten Eintritts­preisen.

Zusammen­arbeit auf inter­nationaler Ebene

Im Ausbildungs­wesen arbeitet die SLG eng mit den Licht­gesell­schaften der deutsch­sprachigen Nachbar­länder sowie Frankreich und Holland zusammen. Die SLG hat Einsitz in europäischen und inter­nationalen Gremien (CIE, CEN). Sie vertritt da Ihre Anliegen und verfügt auch stets über die aktuellsten Informa­tionen zu normativen Anpassungen und Vorgaben.

Neue Mitar­beitende gesucht?

Ein gutes Team ist ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg. Brauchen Sie zusätzliche Unter­stützung? Oder haben Sie Lust auf eine berufliche Veränderung? Als SLG Mitglied steht Ihnen unsere Job­börse auf unserer Webpage kostenlos zur Verfügung.

Wir sprechen die Sprache der Branche

Die SLG hat Gewicht und setzt sich für alltags­taugliche Rahmen­bedingungen ein. Die Komplexität von Licht und Beleuchtung macht es nicht immer einfach, planerische und technische Vor­gaben mit gesellschaft­lichen Bedürfnissen in Einklang zu bringen. Dafür brauchen wir Experten und Expertinnen mit  ihrem unterschied­lichsten Erfahrungs­schatz. Mit Ihrer Mitglied­schaft sind Sie Teil dieses Netz­werkes.

Der Ort für Informa­tionen

Nur wer den aktuellen Stand der Dinge kennt, kann die richtigen Entschei­dungen treffen. Die SLG informiert deshalb regel­mässig über die neusten Entwick­lungen in der Licht­welt und unter­stützt die Mitglieder mit ihrem Fach­wissen auch persönlich.

Mitarbeit in Fach- und Arbeits­gruppen

Unsere Fach­gruppen verfassen und aktualisieren die licht­relevanten Normen und Richtlinien. Diese Tätigkeit ist SLG Mitgliedern vorbehalten. Experten der SLG sind auch in externen Gremien tätig. Sie unterstützen dabei beispiels­weise Behörden bei der Ausarbeitung von beleuchtungs­spezifischen Anforderungs­katalogen oder werden in Konflikt­fällen für Expertisen beigezogen.

Experten und Expertinnen

Erfahrung hilft. Gerade bei nicht alltäglichen Heraus­forderungen ist es oft ziel­führend, direkt einen Experten oder eine Expertin zu kontaktieren. Als SLG Mitglied sind Sie im Mitglieder­verzeichnis mit Ihren Kern­kompetenzen präsent und finden gleich­zeitig auch für Ihre Fragen den richtigen Ansprech­partner.

SLG Richtlinien

Welche Beleuchtungs­stärke für die Ski­sprung­schanze? Am Boden messen oder auf der Arbeits­fläche? Ergänzend zu den normativen Vorschriften bietet die SLG zahlreiche anwendungs­spezifische Richtlinien an. Unsere Mitglieder können diese Richtlinien zum reduzierten Mitgliederpreis beziehen.

Übrigens: Wir empfehlen bei Wett­kämpfen 150 Lux auf dem Schanzen­tisch :)

Was kostet eine Mitglied­schaft?

Die Mitglieder­beiträge sind nach Betriebs­grösse abgestuft und basieren auf der Anzahl von Mit­arbei­tenden, deren Tätigkeit licht­spezifische Kenntnisse erfordert (in Stellen­prozent). Für die Berechnung Ihres Beitrags, beachten Sie bitte das Mitglieder­beitrags­modell.

Beispiel: Ein Betrieb mit bis zu 500 Stellen­prozenten bezahlt 3 Beitrags­einheiten à CHF 185.- und somit einen Mitglieder­beitrag von CHF 555.- im Jahr.

Die Angabe der Stellen­prozente erfolgt durch Selbst­deklaration bei der Anmeldung. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Vor dem  end­gültigen Beitritt erhalten Sie von uns eine Beitrags­vereinbarung zur Kontrolle. In der Regel wird alle drei Jahre durch eine Befragung über­prüft, ob die Deklaration noch Gültigkeit hat.

SLG Mitglieder-Beitragsmodell
SLG Statuten

Kollektiv­mitglieder sind:

Unternehmen, Verbände und Organisationen Behörden und öffentliche Ämter von Bund, Kantonen und Gemeinden, Universitäten, Fachhoch­schulen und andere Ausbildungs­stätten.

Einzel­mitglieder sind:

Einzelfirmen ohne Angestellte mit Ausnahme des Inhabers, Studierende / Pensionäre oder Personen, die nicht kommerziell mit dem Licht zu tun haben.

Mitgliedschafts­anfrage

Informationen zum Unternehmen
Beschäftigte im Beleuchtungssektor

Umfasst die Bereiche Planung von Beleuchtungslösungen; Konstruktion und Installation von Beleuchtungssystemen; Forschung, Entwicklung, Design und Herstellung von Leuchten und Lampen und deren Komponenten.

FTE (Full-Time Equivalents) Summe der prozentualen Anteile der Positionen. (Beispiel: 1 Person zu 100% = 1 FTE, 3 Personen zu 50% = 1.5 FTE). Der FTE wird als Grundlage für die Berechnung der Anzahl der Beitragseinheiten verwendet.
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