Mitglied werden
Die Schweizer Licht Gesellschaft SLG ist das unabhängige, nationale Kompetenzzentrum für Licht und Beleuchtung. Als Fachverband bilden wir aus und vernetzen alle, die sich in ihrem professionellen Umfeld mit Licht und Beleuchtung auseinandersetzen.
Eine Mitgliedschaft hat viele Vorteile
Die nationale Plattform
Als SLG Mitglied sind Sie Teil des grössten Schweizer Lichtexperten Netzwerkes. Hier treffen sich Lichtplaner und Lichtgestalter, Architekten, Elektroplaner und Installateure und weitere Spezialisten aus den unterschiedlichsten Anwendungsgebieten.
Veranstaltungen
In Kooperation mit ihren Mitgliedern und Partnern bietet die SLG eine breite Reihe von Veranstaltungen an. Vorabendseminare zu neuen Normen, Anwenderkurse für Förderprogrammeingaben oder Fachveranstaltungen mit aktuellen, lichtrelevanten Themen. Als SLG Mitglied profitieren Sie von vergünstigten Eintrittspreisen.
Zusammenarbeit auf internationaler Ebene
Im Ausbildungswesen arbeitet die SLG eng mit den Lichtgesellschaften der deutschsprachigen Nachbarländer sowie Frankreich und Holland zusammen. Die SLG hat Einsitz in europäischen und internationalen Gremien (CIE, CEN). Sie vertritt da Ihre Anliegen und verfügt auch stets über die aktuellsten Informationen zu normativen Anpassungen und Vorgaben.
Neue Mitarbeitende gesucht?
Ein gutes Team ist ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg. Brauchen Sie zusätzliche Unterstützung? Oder haben Sie Lust auf eine berufliche Veränderung? Als SLG Mitglied steht Ihnen unsere Jobbörse auf unserer Webpage kostenlos zur Verfügung.
Wir sprechen die Sprache der Branche
Die SLG hat Gewicht und setzt sich für alltagstaugliche Rahmenbedingungen ein. Die Komplexität von Licht und Beleuchtung macht es nicht immer einfach, planerische und technische Vorgaben mit gesellschaftlichen Bedürfnissen in Einklang zu bringen. Dafür brauchen wir Experten und Expertinnen mit ihrem unterschiedlichsten Erfahrungsschatz. Mit Ihrer Mitgliedschaft sind Sie Teil dieses Netzwerkes.
Der Ort für Informationen
Nur wer den aktuellen Stand der Dinge kennt, kann die richtigen Entscheidungen treffen. Die SLG informiert deshalb regelmässig über die neusten Entwicklungen in der Lichtwelt und unterstützt die Mitglieder mit ihrem Fachwissen auch persönlich.
Mitarbeit in Fach- und Arbeitsgruppen
Unsere Fachgruppen verfassen und aktualisieren die lichtrelevanten Normen und Richtlinien. Diese Tätigkeit ist SLG Mitgliedern vorbehalten. Experten der SLG sind auch in externen Gremien tätig. Sie unterstützen dabei beispielsweise Behörden bei der Ausarbeitung von beleuchtungsspezifischen Anforderungskatalogen oder werden in Konfliktfällen für Expertisen beigezogen.
Experten und Expertinnen
Erfahrung hilft. Gerade bei nicht alltäglichen Herausforderungen ist es oft zielführend, direkt einen Experten oder eine Expertin zu kontaktieren. Als SLG Mitglied sind Sie im Mitgliederverzeichnis mit Ihren Kernkompetenzen präsent und finden gleichzeitig auch für Ihre Fragen den richtigen Ansprechpartner.
SLG Richtlinien
Welche Beleuchtungsstärke für die Skisprungschanze? Am Boden messen oder auf der Arbeitsfläche? Ergänzend zu den normativen Vorschriften bietet die SLG zahlreiche anwendungsspezifische Richtlinien an. Unsere Mitglieder können diese Richtlinien zum reduzierten Mitgliederpreis beziehen.
Übrigens: Wir empfehlen bei Wettkämpfen 150 Lux auf dem Schanzentisch :)
Was kostet eine Mitgliedschaft?
Die Mitgliederbeiträge sind nach Betriebsgrösse abgestuft und basieren auf der Anzahl von Mitarbeitenden, deren Tätigkeit lichtspezifische Kenntnisse erfordert (in Stellenprozent). Für die Berechnung Ihres Beitrags, beachten Sie bitte das Mitgliederbeitragsmodell.
Beispiel: Ein Betrieb mit bis zu 500 Stellenprozenten bezahlt 3 Beitragseinheiten à CHF 185.- und somit einen Mitgliederbeitrag von CHF 555.- im Jahr.
Die Angabe der Stellenprozente erfolgt durch Selbstdeklaration bei der Anmeldung. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Vor dem endgültigen Beitritt erhalten Sie von uns eine Beitragsvereinbarung zur Kontrolle. In der Regel wird alle drei Jahre durch eine Befragung überprüft, ob die Deklaration noch Gültigkeit hat.
Kollektivmitglieder sind:
Unternehmen, Verbände und Organisationen Behörden und öffentliche Ämter von Bund, Kantonen und Gemeinden, Universitäten, Fachhochschulen und andere Ausbildungsstätten.
Einzelmitglieder sind:
Einzelfirmen ohne Angestellte mit Ausnahme des Inhabers, Studierende / Pensionäre oder Personen, die nicht kommerziell mit dem Licht zu tun haben.