| Recycling von Leuchtmitteln und Leuchten |
|
Ausgangslage In der Schweiz ist seit 1. Juli 1998 die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) in Kraft, welche die Entsorgung elektrischer und elektronischer Altgeräte verbindlich regelt. Ab 1. August 2005 fallen auch Leuchtmittel und Leuchten unter diese Verordnung. Die Verordnung schreibt vor, dass die Geräte der betroffenen Kategorien – neu eben auch Leuchtmittel und Leuchten – vom Endbenutzer einem Händler, Hersteller oder Importeur zurückgegeben werden müssen. Diese wiederum sind verpflichtet, die Altgeräte gratis entgegenzunehmen – falls sie Geräte dieser Art im Sortiment führen - und der umweltverträglichen Entsorgung zuzuführen.
Das Entsorgungssystem für Leuchten und Leuchtmittel in der Schweiz Die Stiftung Lic Weiterführende Informationen zum Recycling von Leuchten und Leuchtmitteln Links Website SLRS (für Industrie und Handel) Website e-recycling (für Endverbraucher) Downloads Fachbericht SENS 2009 |

