Recycling von Leuchtmitteln und Leuchten
Ausgangslage
In der Schweiz ist seit 1. Juli 1998 die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) in Kraft, welche die Entsorgung elektrischer und elektronischer Altgeräte verbindlich regelt.

Ab 1. August 2005 fallen auch Leuchtmittel und Leuchten unter diese Verordnung. Die Verordnung schreibt vor, dass die Geräte der betroffenen Kategorien – neu eben auch Leuchtmittel und Leuchten – vom Endbenutzer einem Händler, Hersteller oder Importeur zurückgegeben werden müssen. Diese wiederum sind verpflichtet, die Altgeräte gratis entgegenzunehmen – falls sie Geräte dieser Art im Sortiment führen - und der umweltverträglichen Entsorgung zuzuführen.

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Welches sind entsorgungspflichtige Leuchten und Leuchtmittel?
Als entsorgungspflichtige Leuchte im Sinne der VREG gilt das untrennbare Gerät, welches unmittelbar zur Aufnahme des Leuchtmittels dient und mit einem allenfalls zugehörigen Betriebsgerät eine minimale Funktionseinheit bildet. Trennbare Teile wie Montageschienen, Montageteile, Stromschienen, Aufhängekonstruktionen, Spiegelwerfer, Kandelaber sind nicht Bestandteile von Leuchten.

Der Katalog der entsorgungspflichtigen Leuchtmittel (siehe auch unter www.slrs.ch) umfasst Entladungslampen (Hoch- und Niederdruck) und LED-Lampen. Nicht pflichtig sind Allgebrauchsglühlampen (v.a. Glühlampen) und Halogenlampen.

Das Entsorgungssystem für Leuchten und Leuchtmittel in der Schweiz
Die Stiftung Licslrs_logoht Recycling Schweiz SLRS wurde 2005 durch die SLG gegründet. In Zusammenarbeit mit der Stiftung Entsorgung Schweiz S.EN.S wurde seither ein Entsorgungssystem für Leuchtmittel und Leuchten entwickelt, das zur Umsetzung der VREG eine den Bedürfnissen von Industrie und Handel gleichsam gerecht werdende Lösung bietet.


Weiterführende Informationen zum Recycling von Leuchten und Leuchtmitteln


Links
Website SLRS (für Industrie und Handel)
Website e-recycling (für Endverbraucher)

Downloads

Fachbericht SENS 2009