| Mindestanforderungen Leuchtmittel |
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Bereits seit dem 1. Januar 2009 dürfen in der Schweiz nur noch Leuchtmittel verkauft werden, die mindestens der Energieeffizienzklasse E entsprechen. Die vom Bundesrat am 24. Juni 2009 verabschiedetet Verordnung sieht vor, diese bestehende Regelung per 01. September 2010 der kürzlich von der EU verabschiedeten Gesetzgebung in Sachen Leuchtmittel anzupassen. Entsprechend werden 2012 nur noch Leuchtmittel erlaubt sein, welche mindestens die Anforderungen für die heutige Energieeffizienzklasse C erfüllen. Informationen Schweiz Mitteilung des Bundes zu den Mindestanforderungen Übersicht Ersatz-Leuchtmittel Positionspapier SLG Informationen EU Die Fördergemeinschaft "Gutes Licht" führt unter www.licht.de die zentralen Informationen zu den Mindestanforderungen an Leuchtmittel in der EU auf. Link Die Lichttechnische Gesellschaft Deutschlands hat eine Broschüre publiziert, welche die verschiedenen Lampentypen und deren Eigenschaften beschreibt und Empfehlungen und Anleitungen gibt, worauf beim Einsatz zu achten ist. Link Zum tertiären Sektor (Büroräumlichkeiten; Öffentliche Beleuchtung) gibt folgender Artikel einen Überblick: Zusammenfassung EuP 245/2009 Bild © Marcus Stark / PIXELIO www.pixelio.de |

Mitteilung des Bundes zu den Mindestanforderungen