Mindestanforderungen Leuchtmittel
Bereits seit dem 1. Januar 2009 dürfen in der Schweiz nur noch Leuchtmittel verkauft werden, die mindestens der Energieeffizienzklasse E entsprechen.

Die vom Bundesrat am 24. Juni 2009 verabschiedetet Verordnung sieht vor, diese bestehende Regelung per 01. September 2010 der kürzlich von der EU verabschiedeten Gesetzgebung in Sachen Leuchtmittel anzupassen.

Entsprechend werden 2012 nur noch Leuchtmittel erlaubt sein, welche mindestens die Anforderungen für die heutige Energieeffizienzklasse C erfüllen.

Informationen Schweiz


Mitteilung des Bundes zu den Mindestanforderungen
Übersicht Ersatz-Leuchtmittel
Positionspapier SLG



Informationen EU

Die Fördergemeinschaft "Gutes Licht" führt unter www.licht.de die zentralen Informationen zu den Mindestanforderungen an Leuchtmittel in der EU auf.
Link

Die Lichttechnische Gesellschaft Deutschlands hat eine Broschüre publiziert, welche die verschiedenen Lampentypen und deren Eigenschaften beschreibt und Empfehlungen und Anleitungen gibt, worauf beim Einsatz zu achten ist.
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Zum tertiären Sektor (Büroräumlichkeiten; Öffentliche Beleuchtung) gibt folgender Artikel einen Überblick:
Zusammenfassung EuP 245/2009

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